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   KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11 - 1 AR 1212/11   

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https://dejure.org/2011,13170
KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11 - 1 AR 1212/11 (https://dejure.org/2011,13170)
KG, Entscheidung vom 22.11.2011 - 2 Ws 377/11 - 1 AR 1212/11 (https://dejure.org/2011,13170)
KG, Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 - 1 AR 1212/11 (https://dejure.org/2011,13170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 67d Abs 6 StGB
    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigterklärung einer Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder einer schweren seelischen Abartigkeit als Voraussetzung für eine Erledigung nach § 67d Abs. 6 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6
    Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6
    Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder einer schweren seelischen Abartigkeit als Voraussetzung für eine Erledigung nach § 67d Abs. 6 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    Es genügt nicht, dass für eine etwaige neue Tat des Untergebrachten dessen Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB aufgehoben oder eingeschränkt wäre (Anschluss an OLG Stuttgart, 6. Juni 2007, 2 Ws 137/07, Die Justiz 2007, 325 und Aufgabe von Senat, Beschluss vom 13. Januar 2011, 2 Ws 688/10).(Rn.28).

    Solchem vom Wortsinne ausgehenden und auch im Beschluss des Senats vom 13. Januar 2011 noch vertretenen Normverständnis steht insbesondere der - in der Tat zutreffende - Hinweis des Landgerichts nicht zwingend entgegen, dass die vom Senat angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Juni 2007 (vgl. Die Justiz 2007, 325) es vielmehr als ausreichend ansieht, dass eine schwere andere seelische Abartigkeit als solche fortbesteht, ohne dass es im übrigen auf die Erheblichkeit einer Schuldfähigkeitsverminderung bei etwaigen zu erwartenden neuen Taten ankäme.

  • OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78
    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    bb) Indes überschreitet die von der Strafvollstreckungskammer im Streitfall vertretene - und im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung und strafrechtlichen Literatur stehende (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - bei juris, Rdn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 438/06 - bei juris; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe Justiz, 463 sowie MDR 1983, 151; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347; Landgericht Göttingen NStZ 1990, 299; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB, 12. Aufl., § 67d Rdn. 50; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67d Rdn. 16; Koller in R & P 2007, 57, 63 ff. mit weit.

    Diese wendete § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB entsprechend an (mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1995, 2405, 2406 = StV 1995, 202)) und verlangte, daß der Verurteilte an keiner der in § 20 StGB beschriebenen Störungen leide (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347).

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    Vielmehr ist die an dieser Stelle zu klärende Rechtsfrage von den Gerichten bislang nicht einheitlich beantwortet worden und können die Vertreter einer eng am Wortsinn des § 67d Abs. 6 StGB orientierten Auslegung auch nicht ohne weiteres als im Meinungsspektrum zu vernachlässigende Minderansicht eingeordnet werden (für solche eng am Wortsinn orientierte Auslegung vgl. u.a. hinsichtlich der Zukunftsprognose BGHSt 42, 306, 312 = NJW 1997, 875, 877; OLG Nürnberg MDR 1961, 342; Landgericht Berlin, Beschluss vom 10. April 2007 - 546 StVK 322/06 - sowie mit Einschränkungen auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10. August 2006 - 1 Ws 305/06 - bei juris, Rdn. 4 am Ende; OLG Hamm JMBlNW 1982, 58 - hinsichtlich des Ursprungsurteils).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    Diese wendete § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB entsprechend an (mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1995, 2405, 2406 = StV 1995, 202)) und verlangte, daß der Verurteilte an keiner der in § 20 StGB beschriebenen Störungen leide (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347).
  • OLG Zweibrücken, 28.07.2010 - 1 Ws 195/10

    Erledigung einer Maßregel wegen Besserung des Zustandes

    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    bb) Indes überschreitet die von der Strafvollstreckungskammer im Streitfall vertretene - und im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung und strafrechtlichen Literatur stehende (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - bei juris, Rdn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 438/06 - bei juris; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe Justiz, 463 sowie MDR 1983, 151; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347; Landgericht Göttingen NStZ 1990, 299; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB, 12. Aufl., § 67d Rdn. 50; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67d Rdn. 16; Koller in R & P 2007, 57, 63 ff. mit weit.
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    Vor solchem Hintergrund drängt sich die Annahme einer Fehleinweisung (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main NStZ 1993, 252) im Streitfall nicht auf, zumal da der Beschwerdeführer schon seine früheren Sexualdelikte unter vergleichbaren Umständen begangen hatte (nämlich an öffentlich zugänglichen Orten mit einem entsprechend hohen Risiko einer Entdeckung durch Dritte) und dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit aufgrund der diagnostizierten (dauerhaften) sexuellen Deviation bereits wiederholt zutage getreten war.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.1982 - 1 Ws 143/82
    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    bb) Indes überschreitet die von der Strafvollstreckungskammer im Streitfall vertretene - und im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung und strafrechtlichen Literatur stehende (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - bei juris, Rdn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 438/06 - bei juris; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe Justiz, 463 sowie MDR 1983, 151; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347; Landgericht Göttingen NStZ 1990, 299; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB, 12. Aufl., § 67d Rdn. 50; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67d Rdn. 16; Koller in R & P 2007, 57, 63 ff. mit weit.
  • LG Göttingen, 01.12.1989 - StVK 840/89
    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    bb) Indes überschreitet die von der Strafvollstreckungskammer im Streitfall vertretene - und im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung und strafrechtlichen Literatur stehende (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - bei juris, Rdn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 438/06 - bei juris; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe Justiz, 463 sowie MDR 1983, 151; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347; Landgericht Göttingen NStZ 1990, 299; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB, 12. Aufl., § 67d Rdn. 50; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67d Rdn. 16; Koller in R & P 2007, 57, 63 ff. mit weit.
  • OLG Schleswig, 10.08.2006 - 1 Ws 305/06
    Auszug aus KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
    Vielmehr ist die an dieser Stelle zu klärende Rechtsfrage von den Gerichten bislang nicht einheitlich beantwortet worden und können die Vertreter einer eng am Wortsinn des § 67d Abs. 6 StGB orientierten Auslegung auch nicht ohne weiteres als im Meinungsspektrum zu vernachlässigende Minderansicht eingeordnet werden (für solche eng am Wortsinn orientierte Auslegung vgl. u.a. hinsichtlich der Zukunftsprognose BGHSt 42, 306, 312 = NJW 1997, 875, 877; OLG Nürnberg MDR 1961, 342; Landgericht Berlin, Beschluss vom 10. April 2007 - 546 StVK 322/06 - sowie mit Einschränkungen auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10. August 2006 - 1 Ws 305/06 - bei juris, Rdn. 4 am Ende; OLG Hamm JMBlNW 1982, 58 - hinsichtlich des Ursprungsurteils).
  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    16 1. Die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Maßregel nach § 67d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB sind nicht gegeben, da der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestehen, die Unterbringungsvoraussetzungen somit nicht weggefallen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - juris; KG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 - und 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - Veh in MK-StGB, § 67d Rdn. 27 ff.; Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d Rdn. 50 ff.).
  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

    Es kann insofern dahinstehen, ob es im Rahmen der Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung maßgeblich ist, dass der Anlassdefekt (ggf. unter veränderter Diagnose) weiterhin - auch hinsichtlich des Schweregrades - eine Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB darstellt (ohne dass es aber jedenfalls auf die voraussichtliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ankommt, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; KG Berlin, 2 Ws 377/11 v. 22.11.2011 - juris; OLG Stuttgart, 2 Ws 137/07 v. 06.06.2007 - juris; BeckOK StGB/Ziegler, 50. Edition 01.05.2021, § 67d Rn. 15) oder ob es bei einer - wie hier - lediglich graduellen Besserung des dem Grunde nach fortbestehenden, die Maßregelanordnung rechtfertigenden Zustands keine Rolle spielt, ob dieser Zustand nach geänderter Wertung noch von einer Art und Dauer ist, dass er die Anordnung der Maßregel rechtfertigen kann bzw. gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris), es also ausreichend ist, dass die andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten auf demjenigen Defekt beruht, der nach den Urteilsfeststellungen die Einschränkung oder Aufhebung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstat begründet hat (vgl. KG Berlin, 5 Ws 150/20 v. 06.10.2020 - juris).
  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Maßregel nach § 67d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB sind nicht gegeben, da der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestehen, die Unterbringungsvoraussetzungen somit nicht weggefallen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - juris; KG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 - und 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - Veh in MK-StGB, § 67d Rdn. 27 ff.; Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d Rdn. 50 ff.).
  • KG, 04.04.2016 - 5 Ws 15/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankhaus bei einem seit

    Denn es kommt hierfür nicht auf den jeweiligen, nach Krankheits- und Behandlungsverlauf variablen Grad der Gefährlichkeit eines Untergebrachten, sondern allein darauf an, ob die in § 20 StGB genannten Eingangsvoraussetzungen noch vorliegen; dem gebesserten Untergebrachten ist vor dem Hintergrund des gesetzlichen Sicherungsauftrages grundsätzlich zunächst nur die Chance auf eine Entlassung in die widerrufliche Freiheit im Wege einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung eröffnet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - juris; KG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 -, vom 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - sowie vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 569/13 - ; Veh in MK-StGB, § 67d Rdn. 27 ff.; Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d Rdn. 50 ff.).
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Im jetzigen Beschwerdeverfahren kann schon aus tatsächlichen Gründen nur über die gegenwärtige Sachlage entschieden werden, weil nur zu dieser hinreichende aktuelle Feststellungen getroffen werden können und im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des Urteils grundsätzlich nur festgestellt werden darf, ob die der Unterbringung zugrunde liegende Störung noch besteht oder nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 - [juris]).
  • KG, 28.08.2019 - 5 Ws 150/19

    Bedeutung der Überprüfungsfrist nach § 67e Abs. 2 StGB

    Der im Anlassurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Beschwerdeführers bestehen fort, so dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht weggefallen sind (vgl. KG, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 -, juris Rn. 28 ff.; Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 -, juris Rn. 12, m. w. N.).
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